Unabhängig vom Umfeld und körperlichen Einschränkungen sollten alle Menschen gleichermaßen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten haben, da sie ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstständigkeit ermöglichen.
Öffentliche Träger sind gesetzlich zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Für Unternehmen der freien Wirtschaft gibt es allerdings auch gute Gründe, ein barrierefreies Angebot bereitzustellen – denn es geht um eine relevante Größe. 9,5 % der deutschen Bevölkerung sind Menschen mit schweren Behinderungen, hinzu kommen Menschen mit leichteren Einschränkungen von Sehen, Hören, Motorik und kognitiven Fähigkeiten. Neben dem Zugang zu einem relevanten Potenzial für Kund:innen, steigern Sie als Unternehmen mit Ihrem barrierefreien Angebot Ihre Reputation. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann Anbieter:innen ihre Produkte barrierefrei anbieten und somit eine bestmögliche Erfahrung mit ihrem Produkt sicherstellen. Denn Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, welches auf dem Markt einen Wettbewerbsfaktor für Unternehmen darstellt.
Zukünftig wird die Pflicht auch die Umsetzung weiterer Produkte und Bereiche wie den Online-Handel betreffen. Wir haben Ihnen hier alle Geltungsbereiche und Umsetzungsfristen zusammengefasst.