Digitale Barriere­freiheit

Digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger und ist mehr als ein Nice-to-have. Öffentlich zugängliche Websites von Bundesbehörden müssen bereits seit einigen Jahren barrierefrei sein, hinzu kommen zukünftig weitere Regelungen und Geltungsbereiche.

Unsere Expert:innen für „Digitale Barrierefreiheit“ unterstützen Sie vollumfänglich von der ersten Beratung bis hin zur Umsetzung.

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Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Website und Apps von allen Nutzer:innen unabhängig von ihren Einschränkungen genutzt werden können. Dies bezieht sich nicht nur auf Menschen mit dauerhaften Behinderungen wie zum Beispiel einer irreversiblen Sehschwäche, sondern auch temporäre Defizite, die durch einen Unfall entstanden sein können oder aber auch situative Einschränkungen über das Umfeld. Digitale Barrierefreiheit liegt vor, wenn alle Menschen gleichermaßen digitale Lösungen wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren können.

Digitale Barrierefreiheit orientiert sich an den folgenden vier Prinzipien:

  • 1
    Icon Animation Wahrnehmbar
    Prinzip 1: Wahrnehmbar
    Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Nutzer:innen so angeboten werden, dass sie wahrgenommen werden können.
  • 2
    Icon bedienbar Animation
    Prinzip 2: Bedienbar
    Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen von allen Nutzer:innen bedienbar sein.
  • 3
    Icon Verständlich
    Prinzip 3: Verständlich
    Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen von den Nutzer:innen verstanden werden.
  • 4
    Icon Plattform Animation
    Prinzip 4: Robust
    Inhalte müssen robust sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind eng mit den Richtlinien und DIN-Normen für eine gute Usability und grundsätzliche Orientierung am Bedarf des Menschen verbunden. Interaktive Systeme sollen effektiv, effizient und zufriedenstellend auch von Menschen benutzt werden können, die eine oder mehrere körperlich- oder situationsbedingte Einschränkungen haben.

Jetzt Studie „Mobil mit Barrieren – Apps auf dem Prüfstand“ kostenfrei herunterladen.

adesso mobile und eye square haben die gängigsten Apps auf den Prüfstand gestellt, um herauszufinden, wie barrierefrei sie tatsächlich sind. Eine Fokusgruppe mit Blinden und Sehbehinderten hat uns an ihren Erfahrungen und Schwierigkeiten im Umgang mit den meistgenutzten Apps teilhaben lassen.

Wieso digitale Barrierefreiheit?

Die Nutzung digitaler Medien und Anwendungen ist unverzichtbar in unseren Alltag integriert. Dabei geht es nicht nur um das reine Beschaffen von Informationen.

Im Zuge der digitalen Transformation werden vor allem Dienste des Alltags, die sich von der analogen in die digitale Welt verlagern, immer wichtiger. Dazu gehören zum Beispiel Anträge bei Behörden, das Abwickeln von Bankgeschäften oder der Einkauf im Netz.

Unabhängig vom Umfeld und körperlichen Einschränkungen sollten alle Menschen gleichermaßen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten haben, da sie ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstständigkeit ermöglichen.

Öffentliche Träger sind gesetzlich zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Für Unternehmen der freien Wirtschaft gibt es allerdings auch gute Gründe, ein barrierefreies Angebot bereitzustellen – denn es geht um eine relevante Größe. 9,5 % der deutschen Bevölkerung sind Menschen mit schweren Behinderungen, hinzu kommen Menschen mit leichteren Einschränkungen von Sehen, Hören, Motorik und kognitiven Fähigkeiten. Neben dem Zugang zu einem relevanten Potenzial für Kund:innen, steigern Sie als Unternehmen mit Ihrem barrierefreien Angebot Ihre Reputation. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann Anbieter:innen ihre Produkte barrierefrei anbieten und somit eine bestmögliche Erfahrung mit ihrem Produkt sicherstellen. Denn Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal, welches auf dem Markt einen Wettbewerbsfaktor für Unternehmen darstellt.

Digitale Barrierefreiheit – Rechtliche Grundlagen und Fristen

Öffentlich zugängliche Websites (Internet und Intranet) sowie Apps von Bundesbehörden müssen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei sein. Grundlage zur Umsetzung ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordung (BITV 2.0), die mit einigen Einschränkungen von den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) abgeleitet wurde. Betroffen sind Intranet- und Extranet-Angebote, Apps, Elektronische Verwaltungsabläufe, Webauftritte sowie Dateiformate für Büroanwendungen (z. B. PDF-Dokumente).

Digitale Barrierefreiheit, Gips-Arm Smartphone

Zukünftig wird die Pflicht auch die Umsetzung weiterer Produkte und Bereiche wie den Online-Handel betreffen. Wir haben Ihnen hier alle Geltungsbereiche und Umsetzungsfristen zusammengefasst.

Die BITV 2.0 schreibt darüber hinaus eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ für Websites und Apps vor. Inhalt dieser Erklärung ist die Auflistung und Erläuterung aller Komponenten, die nicht barrierefrei nutzbar sind – inklusive eines Feedbackmechanismus und Hinweis auf die Schlichtungsstelle. Zu den Umsetzungsfristen gelangen Sie hier.

Wichtigste Kriterien digitaler Barrierefreiheit

  • Icon Animation Texter
    Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, damit Screenreader die Möglichkeit haben, diese zu erfassen
  • Ausreichende Kontrastverhältnisse sowie visuelle Hervorhebungen – durch Form und nicht nur durch Farbe
  • Icon Plattform Animation
    Flexible und robuste Darstellung der Inhalte unabhängig vom User Agent wie Smartphone, Browser, Bildschirmgröße oder Internetempfang
  • Icon Betrieb
    Untertitel und Medien-Alternativen für Audio- und Video-Formate
  • Icon Prozess Animation
    Logische Inhaltsstruktur mit semantischer Auszeichnung von Überschriften, Absätzen und Listen
  • Icon Struktur Animation
    Navigation über die Tastatur oder intuitive Navigation mit alternativen Zugangswegen wie zum Beispiel Navigationsmenü, Suchfunktion oder Sitemap
  • Icon Barrierefreiheit
    Konsistente Bezeichnungen und verständliche Inhalte inklusive Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
  • Icon Erinnerung Animation
    Ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und Funktionen zu bedienen

BITV-Test für Websites

Web-Angebote können von offiziellen Prüfstellen nach den 60 BITV-Prüfkriterien als „BITV-konform“ zertifiziert werden. Im März 2021 wurde der BITV-Test um zusätzliche Anforderungen der EN 301 549, die nicht in den WCAG 2.1 enthalten sind, angepasst. Insgesamt sind es seitdem 92 BITV-Prüfschritte. Darüber hinaus erfolgten weitere Anpassungen, die das Verfahren des Tests betreffen.

Als BITV-Prüfstelle kennen wir alle Kriterien, Tools und Normen und können Sie hinsichtlich Ihrer Zertifizierung bestens beraten und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigen.

“, blinder Mann

BITV-Test für Apps

Die Formulierung entsprechender Prüfkriterien für mobile Anwendungen wird aktuell von der DIAS GmbH entwickelt. Generell hilft aber aktuell eine Orientierung an den BITV-Kriterien und WCAG-Richtlinien, den Entwicklungs-Guides von iOS und Android sowie an den Empfehlungen für ein „Universelles Design“.

Digitale Barrierefreiheit – unsere Leistungen

adesso mobile bietet seinen Kund:innen ein breites Spektrum an Leistungen an, um Websites und Apps barrierefrei zugänglich zu machen und rechtliche Normen und Standards zu erfüllen. Dabei helfen wir Ihnen, bestehende Lösungen zu analysieren und zu optimieren oder auch neue Angebote von vornherein barrierefrei zu gestalten und zu entwickeln: 

Beratung und Prüfung bestehender Websites und Apps

  • Erster Quickcheck – Grad der Barrierefreiheit ermitteln und Potenzial erkennen
  • Grundlegende Bewertung und Planung der notwendigen Maßnahmen
  • Prüfung von Websites und Apps nach den BITV-Prüfschritten und WCAG-Kriterien unter Verwendung assistiver Tools und Prüfwerkzeuge (u. a. NVDA, VoiceOver, JAWS, SuperNova)
  • Manuelle Prüfung in Verbindung mit automatisierten Tests
  • Dokumentation der Prüfung und Erstellung von Handlungsempfehlungen
  • Prüfung von Styleguides sowie PDF-Dokumenten und Entwicklung von Handlungsempfehlungen
  • Prüfung von Chatbots und Voice Assistenten sowie weiterer Assets (z. B. Video oder Audio)
  • Beratung bezüglich Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie Umsetzung mit Partner:innen
  • Abstimmung mit den Redakteuren und Analyse der Redaktionsprozesse
  • Entwicklung und Durchführung von Schulungen
  • Wissensaufbau und Entwicklung von Guidelines
  • Entwicklungsbegleitung bei der Optimierung
  • Beratung beim Verfassen der Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive Feedbackmechanismus und Hinweis auf die Schlichtungsstelle

Optimierung und Neuentwicklung barrierefreier Web- und App-Angebote

  • Technische, UX- und UI-Optimierung entsprechend der Handlungsempfehlungen
  • Integration von Barrierefreiheit in den Lifecycle Prozess von Websites und Apps – von der Anforderungsdefinition, Konzeption, Entwicklung bis hin zum Betrieb

BITV-Test Durchführung

  • BITV-Entwicklungstest (Web) (ehem. Entwicklungsbegleitender Test)
  • BITV-Konformitätstest (Web) (ehem. Abschließender BITV-Test)

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