Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung

Wir unterstützen Sie bei der Barrierefreiheit von Webseiten, Apps, Fachverfahren und Dokumenten

In unserer modernen Welt spielt die Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung eine zentrale Rolle. Deshalb ist es unser Anliegen, allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir sind der festen Überzeugung, dass Barrierefreiheit ein Grundrecht ist und sehen unsere Aufgabe darin, öffentliche Einrichtungen bei der Barrierefreiheit von Informationstechnik zu unterstützen.

Unser Portfolio für einen barrierefreien Zugang in der digitalen Verwaltung umfasst viele wichtige Dienstleistungen – sei es die Optimierung von Webseiten, die Entwicklung barrierefreier Apps, die Anpassung von Fachverfahren oder die Aufbereitung von Dokumenten für Screenreader. Unsere Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass Ihre digitalen Angebote nicht nur ästhetischen Ansprüchen genügen, sondern auch funktional sind und den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.

Wir beraten Sie individuell und speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Behörde zugeschnitten, denn wir wissen, dass jede Verwaltungsstruktur ihre eigenen Herausforderungen und Anforderungen hat. Mit unserem fundierten technischen Wissen stellen wir sicher, dass alle umgesetzten Lösungen den aktuellen Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf nutzerzentriertes Design und arbeiten eng mit Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen, um unsere Lösungen praxisnah zu gestalten und jedem Menschen eine Teilhabe an Ihren Angeboten zu ermöglichen.

Wir laden Sie ein, uns auf dem Weg zu einer inklusiven und vollständig integrierten öffentlichen Verwaltung zu begleiten. Informieren Sie sich darüber, wie wir Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrer Organisation unterstützen können.

  • Strategie

    • Enge Kooperation schon in der initialen Strategiephase
    • Angebot diverser Workshopformate
    • Best Practices als Vorgehen zum Erreichen digitaler Barrierefreiheit
    • Erzielung erster konkreter Ergebnisse (PoC)
  • Wissensaufbau

    • Beratungsleistungen im Rahmen von Optimierungsprojekten
    • Fach- und phasenspezifische Bereitstellung von Expert:innen für Barrierefreiheit für Websites, Apps & Dokumente
    • Wissensaufbau und Erstellung von Guidelines
    • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für erforderliche Optimierungsmaßnahmen
  • Entwicklungsbegleitung

    • Unterstützung bei technischer-, UX- & UI-Optimierung gemäß der Handlungsempfehlungen
    • Entwicklungsbegleitung bei der Optimierung
    • Verschiedene Prüfungsformate der BITV-Konformität von App, Web und PDF nach aktuellen Normen und Standards
  • Integration

    • Beratung zur nachhaltigen Integration von Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal in den Lifecycle-Prozess von Websites & Apps
    • Regelmäßige Überprüfung des Standes der Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit: Gesetze und Richtlinien für eine barrierefreie Verwaltung in Deutschland

Bereits seit einigen Jahren sind öffentliche Stellen wie Ämter und Behörden zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Grundlage sind die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) nach der UN-Behindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Einhaltung der Verordnung wird von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik kontrolliert.

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) setzt in Deutschland das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot behinderter Menschen auf einfachgesetzlicher Ebene um. Sie lehnt sich mit Einschränkungen an die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) an und hat zum Ziel, allen Menschen gleichermaßen einen umfassenden und uneingeschränkten Zugang zu mobilen Anwendungen öffentlicher Kommunikations- und Informationstechnik zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere elektronisch angebotene Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsverfahren einschließlich der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.

Seit dem 25.05.2019 ist die derzeit aktuelle Fassung der BITV 2.0 in Kraft, die alle zusätzlichen Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Behörden umsetzt, die nicht bereits seit 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) enthalten waren. Sie umfasst Intranet- und Extranet-Angebote, Apps, elektronische Verwaltungsverfahren, Webauftritte sowie Dateiformate für Büroanwendungen (zum Beispiel PDF-Dokumente).

Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung: Welche Kriterien müssen bei öffentlichen Stellen erfüllt sein?

  • Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte einbinden, damit Screenreader diese erfassen können.
  • Ausreichende Kontrastverhältnisse und visuelle Hervorhebungen nutzen – durch Form, und nicht nur durch Farbe.
  • Flexible und robuste Darstellung der Inhalte bieten – unabhängig vom User Agent wie Smartphone, Browser, Bildschirmgröße oder Internetempfang.
  • Untertitel und Medienalternativen für Audio- und Videoformate bereitstellen.
  • Logische Inhaltsstruktur mit semantischer Auszeichnung von Überschriften, Absätzen und Listen realisieren.
  • Navigation über die Tastatur oder intuitive Navigation mit alternativen Zugangswegen ermöglichen, wie zum Beispiel Navigationsmenü, Suchfunktion oder Sitemap.
  • Konsistente Bezeichnungen und verständliche Inhalte schaffen, inklusive Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
  • Dem User ausreichend Zeit bieten, Inhalte lesen zu können und Funktionen zu bedienen.

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BITV 2.0 für mehr Barrierefreiheit und Usability

Grundlage der BITV-Kriterien sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), die auf den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Benutzbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit beruhen. Die zweite BITV-Version verweist in § 3 „Anzuwendende Standards“ auf die geltende europäische Norm EN 301 549 und deren Anforderungen. Für die allgemein zugängliche Verwaltung des Bundes gelten darüber hinaus folgende Anforderungen:

Mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung durch Leichte Sprache und Gebärdensprache

Öffentliche Stellen des Bundes und des öffentlichen Sektors müssen auf der Startseite ihres Internetauftritts bestimmte Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Dazu gehören Informationen über die wesentlichen Inhalte, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie weitere verfügbare Informationen.

BITV 2.0 fordert Erklärung zur Barrierefreiheit

Die aktuelle Fassung der BIT-Verordnung schreibt für Websites und mobile Anwendungen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ vor. Inhalt dieser Erklärung ist eine detaillierte Darstellung, welche Inhalte der Websites oder mobilen Angebote nicht barrierefrei nutzbar sind – dazu gehört auch ein Feedbackmechanismus sowie ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle.

PDF-Dokumente von digitalen Barrieren befreien

Die Verwendung von PDF-Dokumenten auf Webseiten kann zu Zugänglichkeitsproblemen führen. Daher müssen auch PDF-Dokumente gemäß der BITV 2.0 barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass z.B. Screenreader die Dokumente vorlesen können müssen.

Besondere Anforderungen für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Interaktion mit den Nutzer:innen ermöglichen

3 Abs. 4 BITV 2.0 schreibt vor, dass für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Interaktion mit den Nutzer:innen ermöglichen, ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden soll. Dazu gehören beispielsweise Formulare sowie Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Bezahlvorgänge.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fordert barrierefreie PDF-Dokumente

PDF-Dokumente können sowohl nativ als auch durch Konvertierung aus anderen elektronischen Formaten oder durch Digitalisierung von Papierdokumenten erstellt werden. Unternehmen, Regierungen, Bibliotheken, Archive und andere Institutionen und Personen auf der ganzen Welt verwenden die PDF-Technologie, um große Mengen wichtiger Informationen darzustellen. Diese PDF-Dokumente sollten auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Viele PDF-Dokumente auf Webseiten weisen jedoch erhebliche Barrieren auf und können von blinden und sehbehinderten Menschen nur eingeschränkt genutzt werden. Barrierefreiheit umfasst Anforderungen an die Erstellung beziehungsweise Bereitstellung barrierefrei zugänglicher elektronischer Dokumente. Die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung erstreckt sich somit auch auf PDF-Dokumente. Um die gewünschte Konformität barrierefreier PDF-Dokumente zu erreichen, ist die Einhaltung von Normen und Standards erforderlich, die die Bedürfnisse der Nutzer:innen berücksichtigen und daraus zu erfüllende Anforderungen ableiten. Die einzuhaltenden technischen Standards ergeben sich für Bundesbehörden aus der BITV 2.0.

Für PDF-Dokumente ist ein separates Prüfverfahren erforderlich, das ähnlich umfassend ist wie der BITV-Test selbst. Eine Herausforderung ergibt sich beispielsweise bereits bei der Auswahl der zu prüfenden PDF-Dokumente. Gerade bei größeren Webangeboten gibt es sehr viele PDF-Dokumente, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Die Prüfung von PDF-Dokumenten sowie die Formulierung von Handlungsempfehlungen für die barrierefreie Optimierung ist eine separat zu beauftragende Leistung, die von unseren Expert:innen für barrierefreie PDF-Dokumente erbracht werden kann.

Kontaktieren Sie uns

Sprechen Sie noch heute mit unseren Berater:innen darüber, wie wir Sie bei der Entwicklung von barrierefreien Angeboten unterstützen können. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die digitale Welt für alle zugänglicher zu machen.

Andreas Steinberger | Senior Account Manager
Andreas SteinbergerSenior Account Manager
Marco Beckmann | adesso mobile
Marco BeckmannSenior Account Manager

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