Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zum Internet oder anderen digitalen Anwendungen zu ermöglichen.
Europäische Grundlagen
Mit dem Mandat 376 hat die Europäische Kommission ihren Mitgliedstaaten empfohlen, für Internetseiten des öffentlichen Sektors die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) in ihrer jeweiligen Gesetzgebung festzuschreiben. Als Standard für digitale Barrierefreiheit gilt die europäische Norm EN 301 549 – diese legt sowohl den Grad der Zugänglichkeit fest und definiert gleichzeitig die Barrierefreiheitsanforderungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des öffentlichen Sektors.
Die Rahmenbedienungen und der Geltungsbereich für die Umsetzung der Anforderungen sind in der EU-Richtlinie 2016/2102 (Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors) definiert.